Wer beim Aktienhandel sparen möchte, muss vor allem auf die Gebühren achten. Allerdings ist es gerade als Aktien-Einsteiger keine leichte Aufgabe den Überblick zu behalten.
Wir beleuchten mit diesem Beitrag, auf welche wesentlichen Faktoren du beim Aktieneinstieg achten solltest, um gleich zu Beginn unnötige Kostenfallen zu vermeiden.
Aktien Kosten erklärt: Depotführungsgebühren
Durch die erhebliche Konkurrenz im Wertpapierhandel findet man heuzutage kaum mehr Broker, die sich durch Depotführungsgebühren entlohnen lassen. Besonders Online-Broker verzichten meist gänzlich auf diese Zusatzkosten.
Solltest du dich für ein Depot entschieden haben, ist es dennoch wichtig zu erfragen, ob Bedingungen an deine kostenlose Depotführung geknüpft sind. Nicht selten verzichten Broker nur dann auf die Depotführungsgebühren, wenn beispielsweise ein bestimmtes Transaktionsvolumen in deinem Depot pro Quartal gehandelt wird.
Wichtig: Stell bei deiner Depoteröffnung deshalb unbedingt die Frage, ob der Broker neben den Transaktionskosten weitere Fixkosten abrechnet oder ob du bestimmte Bedingungen erfüllen musst, um die Depotführungsgebühren zu umgehen.
Aktien Kosten erklärt: Orderkosten und Provisionen
Die Orderkosten sind in der Regel die bedeutendsten Gebühren beim Aktienkauf. Sie fallen an, weil du beim Aktienkauf oder -Verkauf die Dienste eines Brokers in Anspruch nimmst. Wer häufig kauft und verkauft, riskiert seine Performance durch hohe Orderkosten zu schmälern.
Die Provisionen können in verschiedenen Formen abgerechnet werden:
- Fixgebühr die du pro Order an den Broker entrichten musst
- %-Anteil der sich an deinem Ordervolumen orientiert
- Festgelegter Mindest- oder Maximalbetrag
- Service-Zuschläge, die sich durch persönliche Unterstützung eines Mitarbeiters / Mitarbeiterin des Brokers ergeben (z.B. bei einer Order per Telefon)
Wichtig: Stell bei deiner Depoteröffnung deshalb unbedingt die Frage, aus welchen Bestandteilen sich die Orderkosten bei deinem Broker zusammensetzen. Die Unterschiede zwischen einzelnen Brokern können sehr deutlich sein. Deshalb lohnt sich gleich beim Aktieneinstieg ein ausführlicher Vergleich!
Beachte: Außerdem können bestimmte Zusatzleistungen des Online Brokers unerwünschte Kosten verursachen. Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung von Analyse-Tools oder die Nutzung von Orderzusätzen für den Wertpapier-Kauf.
Aktien Kosten erklärt: Börsengebühren
Damit du die Börse als Plattform für deinen Aktienhandel nutzen kannst, wird dir zusätzlich zu den Orderkosten ein Transaktionsentgelt in Rechnung gestellt. Man spricht dabei vom börsenplatzabhängigen Entgelt.
Wie hoch dies ist, hängt von der jeweiligen Börse und auch vom Heimatland des Handelsplatzes ab. Inzwischen sind zumindest innerhalb Europas die Börsengebühren meist vergleichbar. Da die Handelsplätze durch elektronische Handelssysteme erheblich günstigere Konkurrenz erhalten haben, mussten diese ihre Kosten anpassen.
Das börsenplatzabhängige Entgelt wird häufig ähnlich zur Orderprovision berechnet. Es wird also ein gewisser %-Anteil vom Ordervolumen als Gebühr erhoben.
Aktien Kosten erklärt – eine reale Transaktion
Um die wesentlichen Transaktionskosten anschaulicher zu machen, findest du beigefügt eine Kosteninformation der Comdirect-Bank für eine reale Transaktion von Aktien der Wirecard AG.
Die Aktien wurden zu einem Kaufpreis von 102,50 EUR über die Comdirect-Bank im Februar 2019 geordert. Durch die Stückzahl 17 kommt es zu einem Kurswert von 1.742.50 EUR.
Das Beispiel zeigt sehr gut, dass sich die Transaktionskosten für den Kauf aus zwei wesentlichen Komponenten zusammensetzen.
- Das Börsenplatzabhängige Entgelt
- Die Orderprovision
In diesem Fall betragen die Gesamtkosten für die Order 11,40 EUR. Dieser Betrag ist bei einem Kurswert von fast 1.800 EUR doch überschaubar. Die unterste Zeile zeigt, dass die Kosten für den Wertpapierverkauf zu diesem Stichtag 11,40 EUR betragen würden.
Tatsächlich wurden die Aktien dann am 18.04.2019 verkauft.
Dafür wurde ein Börsenplatzabhängiges Entgelt in Höhe von 2,50 EUR und eine Orderprovision in Höhe von 9,95 EUR berechnet. Somit kommt es bei dem Aktien-Verkauf zu Gesamtkosten in Höhe von 12,45 EUR.
Der Zusatz am Ende beschreibt, dass die Rendite durch die Verkaufsgebühren bei einem Kurswert von rund 2.018 EUR um 0,62% geschmälert wird.
Wie wirken sich die Transaktionskosten auf die Rendite aus?
In einem kleinen Rechenbeispiel wollen wir darstellen, wie sich die Transaktionskosten gemessen am Ordervolumen auf die Rendite auswirken.
Transaktionskosten sind für uns dabei die Gesamtkosten, welche sich in diesem Beispiel aus dem börsenplatzabhängigen Entgelt und der Orderprovision zusammensetzen.
Aktieneinsteiger Peter überlegt sich, ob er € 500 oder € 1000 in die Aktie Wonderland investieren will. Seine Entscheidung macht Peter an der Rendite fest. Für beide Optionen muss Peter nach dem Gewinn einen gleichen Betrag für das börsenplatzabhängige Entgelt und die Orderprovision (Transaktionskosten) abziehen:
Option A | Option B | |
Ordervolumen | 500 € | 1.000 € |
% Gewinn | 10 % | 10 % |
Gewinn in € | 50 € | 100 € |
– börsenplatzabhängiges Entgelt | 2 € | 2 € |
– Orderprovision | 5 € | 5 € |
Gewinn nach Transaktionskosten | 43 € | 93 € |
Rendite in % | 8,6 % (43/500) | 9,3 % (93/1000) |
Bei gleichem prozentualen Gewinn und identischen Transaktionskosten (börsenplatzabhängiges Entgelt + Orderprovision) hat Aktieneinsteiger Peter also die bessere Rendite, wenn er sich für Option B entscheidet und mit einem höheren Ordervolumen handelt.
Beachte: Es zeigt sich, dass Anleger, die mit sehr geringem Ordervolumen handeln, mit Blick auf die Rendite im Nachteil sind. Sie müssen in der Regel mehr Rendite erwirtschaften, um die Transaktionskosten zu kompensieren im Vergleich zu Anlegern mit größeren Odervolumen.
Aber wie werden die sogenannten Veräußerungsgewinne eigentlich besteuert?
(Quelle: Handelsblatt online vom 1.12.2017)
Generell gilt: Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne wird die Abgeltungsteuer fällig. Steuerzahler müssen dadurch einheitlich 25 Prozent Steuern auf Kapitalerträge zahlen, regelt das Einkommensteuergesetz. Mit einer einmaligen Zahlung sind die Kapitalerträge dann pauschal abgegolten – daher der Name Abgeltungsteuer.
Das gilt allerdings nur für Wertpapiere, die seit Anfang 2009 gekauft wurden. Ein Verkauf älterer Papiere, das sind die sogenannten „Altbestände“, ist hingegen steuerfrei. Hat ein Anleger 2008 beispielsweise 100 Telekom-Aktien erworben, muss er für seine Veräußerungsgewinne heute keine Steuern bezahlen.
In diesem Zusammenhang sollten Anleger auch die Regel „First in, first out“ kennen: „Hat ein Anleger mehrfach Aktien eines Unternehmens erworben und verkauft er davon einen Teil, dann gelten für den Fiskus die zuerst gekauften Aktien auch als die zuerst verkauften“, sagt Anne van Dülmen vom Bundesverband Deutscher Banken.
Um das Beispiel noch einmal aufzugreifen: Hat ein Anleger 2008 genau 100 Telekom-Aktien erworben und ein Jahr später weitere 100, kann er – wenn er nun 150 veräußern will – 100 davon steuerfrei verkaufen und muss nur für 50 die Abgeltungsteuer bezahlen.
Mit der Abgeltungsteuer allein ist es allerdings nicht getan. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer fallen ebenfalls an. „Seit Januar 2015 besorgen sich die Banken die Kirchenzugehörigkeit ihrer Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern“, heißt es beim Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Anleger müssen keinen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer mehr stellen. Wer dies nicht möchte, kann sich einen Sperrvermerk eintragen lassen, muss aber dann die kirchensteuerpflichtigen Erträge in seiner Steuererklärung angeben.
Was Anleger aber tun sollten: der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann kann der Freibetrag gleich beim Abzug der Abgeltungsteuer berücksichtigt werden.
Für Alleinstehende liegt dieser Betrag bei 801 Euro, für Verheiratete sind 1.602 Euro steuerfrei. Wenn Anleger mehrere Depots und Konten haben, können sie den Freibetrag auf mehrere Freistellungsaufträge in passender Höhe aufteilen.
Studenten, Rentner oder andere Anleger, deren Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, können stattdessen der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt vorlegen und so den Steuerabzug auf die Kapitalerträge ganz vermeiden, teilt der Bankenverband mit.