Rechte und Pflichten von Aktionären

Ein Aktionär – im Englischen auch Shareholder genannt – ist jemand, der Aktien einer börsengelisteten Aktiengesellschaft erwirbt.

Durch den Kauf einer Aktie wird der Aktionär zum Miteigentümer des Unternehmens, welches die Aktie ausgegeben hat.  Je mehr Aktien er von einer Aktiengesellschaft besitzt, desto größer ist sein Anteil am Unternehmen.

Aktien vs. Unternehmensanleihen

Somit unterscheidet sich die Aktie wesentlich von festverzinslichen
Wertpapieren, wie etwa Unternehmensanleihen.

Durch den Kauf von Unternehmensanleihen leiht man den Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum Kapital und erhält dafür für den vereinbarten Zeitraum eine festgeschriebene Verzinsung  der Anleihe.

Man wird also nicht, wie bei der Aktie zum Miteigentümer des Unternehmens, sondern zum Gläubiger.

Rechte des Aktionärs

Mit dem Kauf einer Aktie erwirbt der Aktionär verschiedene Rechte, die man auch als Mitgliedschaftsrechte bezeichnen kann.

Die Mitgliedschaftsrechte sind grob in Verwaltungsrechte und Vermögensrechte aufgeteilt:

1. Verwaltungsrechte

Eine Aktiengesellschaft besteht aus verschiedenen Organen. Dazu zählen der Vorstand (Leitung), der Aufsichtsrat (Überwachung) und die Hauptversammlung (Beschlüsse).

Die Aktie verbrieft dem Aktionär Verwaltungsrechte, etwa das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung.

Die Hauptversammlung kann auch als Eigentümerversammlung bezeichnet werden. Dort werden die Aktionäre vom Vorstand u.a über die Geschäftsentwicklung, über Pläne des Unternehmens und andere wichtige Entwicklungen informiert.

Die Aktionäre dürfen bei der Hauptversammlung auch über wichtige Dinge abstimmen oder Beschlüsse von Hauptversammlungen anfechten.

Zusammengefasst hat die Hauptversammlung u.a. folgende wichtige Aufgaben:

⦁ Bestellung des Aufsichtsrates
⦁ Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns
⦁ Bestellung der Abschlussprüfer
⦁ Beschluss von Satzungsänderungen

Stammaktien vs. Vorzugsaktien

Dieses Recht haben allerdings nur Inhaber von Stammaktien. Käufer von Vorzugsaktien verzichten zu Gunsten höherer Dividenden auf ihr Stimmrecht. Wie viel mehr sie erhalten, ist von Unternehmen zu Unternehmen und von Jahr zu Jahr verschieden.

Die beiden Aktienarten entscheiden sich also in einem wesentlichen Punkt: dem Stimmrecht.

Aber daneben gibt es noch ein paar Feinheiten zu beachten, die für Investoren wichtig sein können. Informiere dich hier über die wesentlichen Unterschiede zwischen Stamm- und Vorzugsaktien.

Auskunftsrecht

Eng verbunden mit der Hauptversammlung ist das sogenannte Auskunftsrecht.

Gem. § 131 des Aktiengesetzes hat ein Aktionär das Recht, vom Vorstand der Aktiengesellschaft im Verlauf der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten des Unternehmens zu verlangen, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftsmäßigen Beziehungen der Aktiengesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Was viele Aktionäre nicht wissen: Das Auskunftsrecht beginnt schon vor der Hauptversammlung.

Demnach dürfen sie Vorstand und Aufsichtsrat mit Fragen nerven – etwa solchen zur Tagesordnung, anderen zu einer eventuellen Erweiterung der Tagesordnung.

Das vorgezogene Auskunftsrecht betrifft auch Fragen zu den Rechten von Minderheitsaktionären, über den äußeren Ablauf der Hauptversammlung sowie zu Vorfällen, die die Öffentlichkeit betreffen. Mehr dazu erfährst du hier.

2. Vermögensrechte

Wertpapiere sind ganz allgemein Urkunden, die dem Inhaber ein privates Vermögensrecht einräumen, wobei der Besitz der Urkunde nötig ist, um das Recht ausüben zu können.

Es gibt viele verschiedene Arten von Wertpapieren, darunter Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Optionsscheine oder Zertifikate.

Die verschiedenen Wertpapierarten unterscheiden sich zum Beispiel hinsichtlich ihres Risikos, der Höhe der möglichen Erträge, der Art der Investition und welche Rechte und Pflichten mit ihnen verbunden sind.

Wertpapiere unterliegen zudem bestimmten gesetzlichen Anforderungen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert werden.

Die Dividende

Zu den Vermögensrechten gehört auch der Anspruch auf Dividende. Eine Dividende ist ein Anteil am Gewinn der Aktiengesellschaft, der unter den Aktionären verteilt oder ausgeschüttet wird.

Während der Börsenkurs auch durch das politische oder volkswirtschaftliche Umfeld beeinflusst wird, ist die Dividende unmittelbar vom fundamentalen Erfolg des Unternehmens abhängig.

Die jährliche Hauptversammlung beschließt nach Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, welcher Anteil des Gewinns an die Eigentümer ausgezahlt wird und welcher Anteil als Rücklage oder für geplante Investitionen im Unternehmen verbleibt.

Einen Anspruch auf Dividende haben Aktionäre nicht.

  • Apple etwa schüttete in 2012 erstmals seit 1995 wieder Dividenden aus – trotz zwischenzeitlich hoher Unternehmensgewinne. Die Aktionäre hatten dem Verzicht auf Ausschüttung in der Vergangenheit mehrheitlich zugestimmt – und konnten das verschmerzen.

Denn Aktien bieten mit der Chance auf einen Kursgewinn eine weitere Renditequelle.

Das Bezugsrecht

Darüber hinaus hat der Aktionär noch ein Bezugsrecht. Dieses Recht besagt, dass er bei der Ausgabe neuer Aktien bevorzugt bedient wird.

Wird das Kapital der Aktiengesellschaft vermindert, hat der Aktionär außerdem Anspruch auf eine Rückzahlung. Wenn die Aktiengesellschaft bankrott geht und liquidiert werden muss, hat der Aktionär einen Anspruch auf einen Anteil am Liquidationserlös.

Hier ist allerdings Vorsicht geboten. In der Schlange von Gläubigern, die im Falle einer Liquidation befriedigt werden, steht der Stammaktionär an hinterster Stelle.

Erst wenn die Inhaber von Forderungen, Anleihen, sonstigen Schuldpapieren und Vorzugsaktien bedient wurden, ist der Stammaktionär an der Reihe. Voraussetzung ist, dass von der Liquidation überhaupt noch Mittel übrig geblieben sind.

Pflichten Aktienkauf

Mit dem Erwerb von Aktien ergeben sich aber auch Pflichten. Nachdem einige der wichtigsten Rechte vorgestellt wurden, soll nun erläutert werden, welche Pflichten für einen Aktionär existieren:

1. Aktie bezahlen

Eine wesentliche Pflicht des Aktionärs ist es, dass er die von ihm gehaltenen Aktien bezahlt. Falls die Einlage auf das Grundkapital nicht geleistet wird, drohen empfindliche Strafen.

Heutzutage, da Aktien fast ausschließlich über Börsen und nicht mehr als physische Aktienpapiere gehandelt werden, ergibt sich dies allerdings praktisch von selbst.

Die wesentlichen finanziellen Pflichten sind damit bereits erfüllt. Ein Aktionär ist nicht dazu verpflichtet, weiteres Kapital nachzuschießen, falls die AG in eine Schieflage geraten sollte.

Wichtig: Auf Dividenden und realisierte Kursgewinne wird die Abgeltungsteuer fällig. Steuerzahler müssen dadurch einheitlich 25 Prozent Steuern auf Kapitalerträge zahlen, so regelt es das Einkommensteuergesetz.

Mit einer einmaligen Zahlung sind die Kapitalerträge dann pauschal abgegolten – daher der Name Abgeltungsteuer. Erfahre hier mehr dazu!

2. Treuepflicht

Darüberhinaus ist die sog. Treuepflicht eines jeden Aktionärs zu beachten. Die Treuepflicht besagt, dass der Aktionär im Sinne des Unternehmens handeln muss und diesem mit seinen Handlungen auf keinen Fall schaden darf.

Dies gilt hauptsächlich für Mehrheitsaktionäre, es gibt jedoch auch Urteile, wo diese Treuepflicht Minderheitsaktionären auferlegt wurde.

3. Sonstige Pflichten

Weitere Pflichten der Aktionäre sind meist in der AG-eigenen Satzung enthalten. Ein Beispiel hierfür ist, dass meistens die Altaktionäre im Falle eines Börsenganges die Aktien nicht direkt verkaufen dürfen, da sichergestellt sein soll, dass der Börsenkurs der AG nicht in den Abgrund stürzen soll.

In der Satzung eines börsennotierten Unternehmens können auch weitere Pflichte verankert werden, welche sich auch auf Mindesthaltezeit der Aktie beziehen können.

Deshalb ist es empfehlenswert die Satzung des Unternehmens immer gründlich durchzulesen.

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